Es ist soweit. Nach fast zwei Dekaden der Planung, Verhandlung und Ausarbeitung ist die Mantelverordnung in Kraft getreten. Damit existieren erstmals bundeseinheitliche Regelungen für den Einbau und die Herstellung von Mineralischen Ersatzbaustoffen. Sollte man meinen.
„Den Kerngedanken der Verordnung tragen wir zu 100 Prozent mit“, versichert Hauptgeschäftsführer Hermann Schulte-Hiltrop. „Aber die Ausgestaltung lehnen wir in vielen Teilen ab - kompliziert, bürokratisch und in einigen Bereichen sogar baufeindlich.“
27 Materialklassen, angepasst auf 17 Einbauweisen und nochmal aufgegliedert in sechs verschiedene Arten der Grundwasserdeckschicht. Hinzu kommt der Gleisbau, der mit 13 Materialklassen, 26 verschiedenen Einbauweisen und natürlich sechs Grundwasserdeckschichten aufwartet. Das alleine macht 4782 Kombinationen und wird gespickt mit über 90 Ausnahmeregelungen.
„Das Ergebnis einer solchen Mammutverordnung kann sich wohl jeder denken, eine vollkommene Überforderung für alle Beteiligten“, berichtet Schulte-Hiltrop. „Da helfen auch verständlich geschriebene Handbücher in der Seitenstärke eines Historienromans nur sehr eingeschränkt weiter.“
Zudem verfehlt die Mantelverordnung eines ihrer wichtigsten Ziele – den Einsatz von Recyclingbaustoffen zu fördern. Selbst nach dem Durchlaufen aller güteüberwachten Reinigungsprozesse gilt jegliches recyceltes Baumaterial weiterhin als Abfall. Eine sinnvolle Regelung für den Produktstatus fehlt. Auch die Landesregierung hat diesen schweren Geburtsfehler nicht korrigiert und verknüpft das Abfallende schlussendlich mit einer „Einzelfallprüfung“.
In ihrer aktuellen Form erweist die Mantelverordnung der Kreislaufwirtschaft einen Bärendienst und schafft unvorstellbare 4782 verschiedene Formen von Abfall.
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