Mit einem 14-Punkte-Plan will die Bundesregierung die Talfahrt in der Bauwirtschaft beenden und die Bautätigkeit im Land ankurbeln. Das jedenfalls erhoffen sich alle Beteiligten des Baugipfels, zu dem Bundeskanzler Olaf Scholz am Montag ins Kanzleramt in Berlin eingeladen hatte.
„Teile der angedachten Maßnahmen sind wirklich hilfreich, bei einigen Punkten gibt es leider weiterhin große Bedenken“, ist Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE.NRW, noch nicht komplett überzeugt.
„Die degressivere AFA ohne Kostenobergrenze begrüßen wir außerordentlich und auch die Rückkehr zum EH55-Standard ist unabdingbar.“ Deutlich zu kurz komme allerdings der Straßenbau, der im Papier komplett vernachlässigt wird. „So wird es zu einem vergifteten Geschenk!“, warnt Schulte-Hiltrop.
Die degressive AFA in Höhe von sechs Prozent jährlich soll für neue Gebäude gelten, die Wohnzwecken dienen und mit deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird. „Ganz wichtig und richtig ist hier, dass das entscheidende Kriterium für die Gewährung der Beginn der Baumaßnahmen ist und nicht mehr der Bauantrag.“
Auch die Rückkehr zum EH 55-Standard ist richtig und konsequent. Angesichts der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft durch die hohen Zinsen und Baukosten ist ein Festhalten am EH40 nicht mehr haltbar.
In ihrer Attraktivität gesteigert werden sollen auch die beiden KfW-Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF). Beim WEF werden die Kredithöchstbeträge um 30.000 Euro angehoben. Außerdem wird die Grenze des zu versteuernden Einkommens, bis zu dem ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden kann, von 60.000 Euro pro Jahr auf 90.000 Euro pro Jahr angehoben. Damit können noch mehr Familien das Programm in Anspruch nehmen.
„Dieser Schritt war alternativlos“, findet Hermann Schulte-Hiltrop. „Ich bin aber skeptisch, ob die Erhöhung wirklich ausreicht und hätte mir eine Verdoppelung der Förderung gewünscht. Das hätte die nötige Wirkung gebracht.“
Zudem plant die Bundesregierung in ihrem Maßnahmenpaket die befristete Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Bis 2027 sollen Fördermittel in Höhe von insgesamt 18,15 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Jeder Euro des Bundes wird aktuell durch rund 1,50 Euro der Länder kofinanziert. Bleibt das so, stünden bis 2027 gesamtstaatlich rund 45 Milliarden Euro zur Verfügung. „Der Schritt ist erstmal zu begrüßen“, findet Schulte-Hiltrop. „Aber was kommt danach? Wieviel Wohnungen können und werden so gebaut? Und noch viel wichtiger: Lohnt sich das für Investoren?“
Genau das muss es, denn wie wichtig die Umsetzung der angedachten Maßnahmen ist, wurde schon am Montag eindrucksvoll deutlich. Parallel zum Gipfel hat das statistische Bundesamt neue Horrorzahlen veröffentlicht. Zum 16. Mal in Folge ist die Zahl der Auftragseingänge zurückgegangen. Im Juli 2023 sind die Zahlen im Wohnungsbau im Vergleich zum Vorjahr nochmal um elf Prozent zurückgegangen. Schon im Juli 2002 war ein Rückgang von 20 Prozent sichtbar geworden.
Auch der Ampelregierung ist längst klar, dass das anvisierte Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr um Längen verfehlt wird. Prognosen gehen davon aus, dass in naher Zukunft nur knapp 200.000 Wohnungen fertiggestellt werden können. Tendenz: noch weiter sinkend!
Das komplette Maßnahmenpaket der Regierung finden Sie hier zum Herunterladen: 14-Punkte-Plan
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